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I. Geltungsbereich und Einbeziehung
1. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (AGLB).
Unsere AGLB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden
nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform oder durch mit gesetzlich
anerkannter qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnete Erklärungen
mit uns wirksam in den Lizenzvertrag einbezogen. Die Einbeziehung abweichender
AGLB nach Abschluss des Lizenzvertrages kann formfrei vereinbart werden.
2. Diese AGLB gelten auch für zukünftige Lizenzverträge mit dem Kunden,
ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.
3. Diese AGLB gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d. § 24 AGBG bzw. §14
BGB.
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II. Schriftform, elektronische Form, Vertretungsmacht Angestellter u.a.
1. Zusätzliche oder andere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Änderungen
bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form mit gesetzlich
anerkannter qualifizierter digitaler Signatur, sofern sie nicht vor oder nach
Abschluss des Vertrages erfolgen.
2. Angestellte sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche
Zusicherungen abzugeben oder mündlich Zusätze oder Änderungen des Vertrages
mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch
Gesetz festgelegt. Derartige Zusicherungen, Zusätze oder Änderungen von
Verträgen durch Angestellte bedürfen der Schriftform oder der elektronischen
Form mit gesetzlich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur, sofern sie
nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen. Lieferpersonen oder
sonstige aufgrund, im Rahmen oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages
für uns auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht.
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III. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von
Angaben bei Vertragsabschluß
1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei
denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.
2. Ist die Anforderung oder Bestellung des Kunden rechtlich als
Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt,
dieses innerhalb von 12 Werktagen durch Zusendung oder Übergabe einer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übermittlung einer mit gesetzlich
anerkannter qualifizierter digitaler Signatur unterzeichneten Email anzunehmen.
An von uns gemachte bindende Angebote sind wir ebenfalls 12 Werktage gebunden.
3. Auf unserer Webseite, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene
beschreibende Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn wir würden sie als
verbindlich bezeichnen.
4. Abweichungen von vereinbarten Bildeigenschaften berühren nicht die
Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den
vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das
Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns zugesichert wurde oder für uns
erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer
Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck
gefährdet würde.
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IV. Verzug, Zurückbehaltungsrecht
1. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, berechnen
wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in
Höhe von 3 % p.a. über dem Euro-Referenzzinssatz EURIBOR.
2. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage oder wird Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir
berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen,
sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus
Rechtseinräumungsvorbehalten geltend zu machen.
3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
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V. Eingeräumte Nutzungsrechte
One to X räumt dem Kunden nicht ausschließliche, zeitlich allein durch die
gesetzliche Schutzfrist gemäß § 72 Abs. 2 UrhG begrenzte und räumlich
unbegrenzte Nutzungsrechte für folgende Nutzungsarten ein: Verwendung des
Bildes/der Bilder
- auf Web Site-, Online- und Multimedia-Designs
- bei Werbekampagnen und auf Verkaufsaktionen, Präsentationen und
Broschüren
- auf Buchumschlägen und Buchseiten
- auf Datenträgern und Datenträgerumhüllungen oder -verpackungen von
Software, auf Compact Disks und deren Hüllen oder Verpackungen, auf Musik-
und Video- Kassetten sowie den Hüllen solcher Kassetten
- auf und in Kalendern, auf und in Grußkarten und auf Postern
- auf Messe-Displays, Reklametafeln und Ausstellungen
- auf Produkten des Kunden
- im eigenen Intranet an maximal 10 vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen
durch 10 bestimmte Personen; ein Austausch der Personen oder Arbeitsplätze
ist unzulässig.
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VI. Rechtseinräumungsvorbehalt
1. One to X bzw. der Urheber bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, auch
künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem
Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u. a.)
Inhaber der Nutzungsrechte. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen und
Forderungen, die den in Ziff. VII. 1 genannten – mit uns verbundenen –
Unternehmen zustehen, sofern die Geschäftsbeziehung zu diesen sachliche
Berührpunkte mit der laufenden Geschäftsbeziehung zu uns hat.
2. Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer IV. 1. geltend machen, so hat
uns der Kunde die Datenträger zugänglich zu machen, auf denen sich die Bilder
befinden, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandenen Kopien,
Vervielfältigungsstücke und konkreten Verwendungen zu übersenden, bewegliche
Datenträger (Disketten, CDs u.a.) für uns auszusondern, Kopien auf
unbeweglichen Datenträgern zu löschen und sonstige Vervielfältigungsstücke
zu vernichten oder an uns herauszugeben, soweit diese Maßnahmen ihm oder einem
etwa betroffenen Dritten gegenüber nicht unverhältnismäßig sind und der
durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand auf andere Weise beseitigt werden
kann.
3. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der uns zustehenden Sicherheiten die
Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30% werden wir Sicherheiten
nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Fällt die Umsatzsteuer
gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze
auf 40%.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht an Sicherheiten steht dem Kunden nicht zu.
5. Werden vom Kunden Sachen derart verarbeitet oder veredelt, dass von uns
gelieferte Bilder bzw. Vervielfältigungsstücke davon mit einer Sache verbunden
werden, so dass die Sache hierdurch eine Wertsteigerung erfährt, so ist der
Kunde verpflichtet uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes des
betreffenden Bildes zu dem der Sache Miteigentum an der neuen Sache zu
verschaffen. Für dieses Miteigentum gelten die vorstehenden Regelungen
entsprechend.
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VII. Verpackung, Versand und Gefahrübergang
1. Unsere Lieferungen auf physischen Datenträgern werden fach- und
handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden.
2. Bei Lieferung auf physischen Datenträgern geht die Gefahr
mit Übergabe des Datenträgers an die Transportperson, deren Beauftragten oder
andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über, es sei denn
dass die Ware mit eigenen Leuten oder eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht
wird. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder
unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den
Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei
Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder
Ersatzlieferung an den Kunden.
3. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von
ihm bezeichneten Risiken – soweit mit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich
– versichert.
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VIII. Download, Systemverfügbarkeit
1. Die Bilder werden auf unserem Server in Dateiform zum Download
bereitgestellt. Der Kunde trägt seine Telekommunikations-, Provider- und
sonstigen Kosten, die durch den Downloadvorgang entstehen.
2. Wir garantieren keine permanente Downloadmöglichkeit von unserem Server.
Wir stellen einen Zugang mit einer – bezogen auf den Kalendermonat –
mittleren Verfügbarkeit der Internet-Bilder-Plattform von 85% in der Zeit von 8
Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der
Internet-Bilder-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis
zu den Gateways der Upstream-Provider unseres Providers gewährleistet.
3. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu einer
Bilddatei gehörenden Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream–Provider
unseres Providers auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmung gilt
auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung
oder Ersatzlieferung an den Kunden per Email.
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IX. Gewährleistung
1. Der Kunde hat heruntergeladene oder in sonstiger Weise von uns erhaltene
Bilder unverzüglich – soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel
schriftlich und – soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen. Ist ein
Gewährleistungsfall gegeben, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung berechtigt.
2. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen
einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir
berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu
stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren
Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
3. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind nach Maßgabe von Ziffer X
ausgeschlossen.
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X. Haftungsbeschränkung
1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen
Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
gelegt werden kann.
2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. X Nr. 1. gilt jedoch nicht für
unmittelbare Personen- oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ("Kardinalspflichten").
Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder
leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren
Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere
entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von
uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem
Höchstbetrag in Höhe des Zweifachen des Lieferwertes. Soweit wir nicht selbst
haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns
gegenüber Dritten zustehen.
3. Unsere Haftung für von uns abgegebene Zusicherungen oder arglistiges
Verschweigen von Mängeln in bezug auf die gelieferte Ware und Ansprüche aus
Produkt- oder Gefährdungshaftung bleiben unberührt.
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XI. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten werden gespeichert und im
Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen
weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich unter
Beachtung der geltenden, datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Insbesondere behalten wir uns auch den Datenaustausch mit anderen
Unternehmen und Auskunfteien zum Zwecke der Kreditprüfung vor.
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XII. EG-Einfuhrumsatzsteuer
1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur
Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen
Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der
Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist
verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner
Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der
gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an uns zu
erteilen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine
Bearbeitungsgebühr - der bei uns aus schuldhaft mangelhaften bzw. fehlerhaften
Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
3. Jegliche Haftung von uns aus den Folgen der Angaben des Kunden zur
Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit
von unserer Seite nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Uns obliegt
insoweit gegenüber dem Kunden keine Pflicht zur Überprüfung von dessen
Angaben.
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XIII. Gültigkeitsbestimmung
Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, so bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind
verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame
Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt, und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der Verwendung der AGB durch uns
gegenüber dem Kunden, der die Unwirksamkeit der Bestimmung rügt, diese
Unwirksamkeit bereits durch die herrschende Meinung in der Literatur, mehrere
Oberlandesgerichte oder den Bundesgerichtshof festgestellt worden war.
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XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten ist Karlsruhe. Der
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Karlsruhe. Der
Gerichtsstand Karlsruhe ist insbesondere auch für den Fall vereinbart, dass der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
hat oder nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der BRD verlegt. Dies gilt auch, falls der Sitz oder
gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind. Unsere Berechtigung, den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt zu verklagen, ist hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN – Kaufrechts und des
Internationalen Privatrechts.
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