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Lizenzbedingungen

Lizenzbedingungen ImageSource (pdf)
Lizenzbedingungen Goodshoot
Lizenzbedingungen PhotoAlto (pdf)

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen One to X

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen One to X (pdf)

I. Geltungsbereich und Einbeziehung

1. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (AGLB). Unsere AGLB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform oder durch mit gesetzlich anerkannter qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnete Erklärungen mit uns wirksam in den Lizenzvertrag einbezogen. Die Einbeziehung abweichender AGLB nach Abschluss des Lizenzvertrages kann formfrei vereinbart werden.

2. Diese AGLB gelten auch für zukünftige Lizenzverträge mit dem Kunden, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.

3. Diese AGLB gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d. § 24 AGBG bzw. §14 BGB.

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II. Schriftform, elektronische Form, Vertretungsmacht Angestellter u.a.

1. Zusätzliche oder andere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form mit gesetzlich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen.

2. Angestellte sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündlich Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt. Derartige Zusicherungen, Zusätze oder Änderungen von Verträgen durch Angestellte bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form mit gesetzlich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen. Lieferpersonen oder sonstige aufgrund, im Rahmen oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages für uns auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht.

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III. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei Vertragsabschluß

1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.

2. Ist die Anforderung oder Bestellung des Kunden rechtlich als Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses innerhalb von 12 Werktagen durch Zusendung oder Übergabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übermittlung einer mit gesetzlich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur unterzeichneten Email anzunehmen. An von uns gemachte bindende Angebote sind wir ebenfalls 12 Werktage gebunden.

3. Auf unserer Webseite, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene beschreibende Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn wir würden sie als verbindlich bezeichnen.

4. Abweichungen von vereinbarten Bildeigenschaften berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.

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IV. Verzug, Zurückbehaltungsrecht

1. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem Euro-Referenzzinssatz EURIBOR.

2. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Rechtseinräumungsvorbehalten geltend zu machen.

3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

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V. Eingeräumte Nutzungsrechte

One to X räumt dem Kunden nicht ausschließliche, zeitlich allein durch die gesetzliche Schutzfrist gemäß § 72 Abs. 2 UrhG begrenzte und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte für folgende Nutzungsarten ein: Verwendung des Bildes/der Bilder

  • auf Web Site-, Online- und Multimedia-Designs
  • bei Werbekampagnen und auf Verkaufsaktionen, Präsentationen und Broschüren
  • auf Buchumschlägen und Buchseiten
  • auf Datenträgern und Datenträgerumhüllungen oder -verpackungen von Software, auf Compact Disks und deren Hüllen oder Verpackungen, auf Musik- und Video- Kassetten sowie den Hüllen solcher Kassetten
  • auf und in Kalendern, auf und in Grußkarten und auf Postern
  • auf Messe-Displays, Reklametafeln und Ausstellungen
  • auf Produkten des Kunden
  • im eigenen Intranet an maximal 10 vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen durch 10 bestimmte Personen; ein Austausch der Personen oder Arbeitsplätze ist unzulässig.

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VI. Rechtseinräumungsvorbehalt

1. One to X bzw. der Urheber bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u. a.) Inhaber der Nutzungsrechte. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen und Forderungen, die den in Ziff. VII. 1 genannten – mit uns verbundenen – Unternehmen zustehen, sofern die Geschäftsbeziehung zu diesen sachliche Berührpunkte mit der laufenden Geschäftsbeziehung zu uns hat.

2. Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer IV. 1. geltend machen, so hat uns der Kunde die Datenträger zugänglich zu machen, auf denen sich die Bilder befinden, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandenen Kopien, Vervielfältigungsstücke und konkreten Verwendungen zu übersenden, bewegliche Datenträger (Disketten, CDs u.a.) für uns auszusondern, Kopien auf unbeweglichen Datenträgern zu löschen und sonstige Vervielfältigungsstücke zu vernichten oder an uns herauszugeben, soweit diese Maßnahmen ihm oder einem etwa betroffenen Dritten gegenüber nicht unverhältnismäßig sind und der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand auf andere Weise beseitigt werden kann.

3. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der uns zustehenden Sicherheiten die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30% werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40%.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht an Sicherheiten steht dem Kunden nicht zu.

5. Werden vom Kunden Sachen derart verarbeitet oder veredelt, dass von uns gelieferte Bilder bzw. Vervielfältigungsstücke davon mit einer Sache verbunden werden, so dass die Sache hierdurch eine Wertsteigerung erfährt, so ist der Kunde verpflichtet uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes des betreffenden Bildes zu dem der Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen. Für dieses Miteigentum gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

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VII. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

1. Unsere Lieferungen auf physischen Datenträgern werden fach- und handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden.

2. Bei Lieferung auf physischen Datenträgern geht die Gefahr mit Übergabe des Datenträgers an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über, es sei denn dass die Ware mit eigenen Leuten oder eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht wird. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei

Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden.

3. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken – soweit mit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich – versichert.

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VIII. Download, Systemverfügbarkeit

1. Die Bilder werden auf unserem Server in Dateiform zum Download bereitgestellt. Der Kunde trägt seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Downloadvorgang entstehen.

2. Wir garantieren keine permanente Downloadmöglichkeit von unserem Server. Wir stellen einen Zugang mit einer – bezogen auf den Kalendermonat – mittleren Verfügbarkeit der Internet-Bilder-Plattform von 85% in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Bilder-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways der Upstream-Provider unseres Providers gewährleistet.

3. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu einer Bilddatei gehörenden Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream–Provider unseres Providers auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmung gilt auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden per Email.

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IX. Gewährleistung

1. Der Kunde hat heruntergeladene oder in sonstiger Weise von uns erhaltene Bilder unverzüglich – soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich und – soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

2. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

3. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind nach Maßgabe von Ziffer X ausgeschlossen.

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X. Haftungsbeschränkung

1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. X Nr. 1. gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen- oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ("Kardinalspflichten"). Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Zweifachen des Lieferwertes. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.

3. Unsere Haftung für von uns abgegebene Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in bezug auf die gelieferte Ware und Ansprüche aus Produkt- oder Gefährdungshaftung bleiben unberührt.

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XI. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich unter Beachtung der geltenden, datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Insbesondere behalten wir uns auch den Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Auskunfteien zum Zwecke der Kreditprüfung vor.

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XII. EG-Einfuhrumsatzsteuer

1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an uns zu erteilen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei uns aus schuldhaft mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

3. Jegliche Haftung von uns aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von unserer Seite nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Uns obliegt insoweit gegenüber dem Kunden keine Pflicht zur Überprüfung von dessen Angaben.

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XIII. Gültigkeitsbestimmung

Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem Kunden, der die Unwirksamkeit der Bestimmung rügt, diese Unwirksamkeit bereits durch die herrschende Meinung in der Literatur, mehrere Oberlandesgerichte oder den Bundesgerichtshof festgestellt worden war.

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XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten ist Karlsruhe. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Karlsruhe. Der Gerichtsstand Karlsruhe ist insbesondere auch für den Fall vereinbart, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) hat oder nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der BRD verlegt. Dies gilt auch, falls der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unsere Berechtigung, den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu verklagen, ist hiervon unberührt.

Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN – Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

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